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Labor ist bestellt als Untersuchungsstelle nach der Trinkwasserverordnung
(TrinkwV) gem. §19 Abs. 21.
(bitte
klicken)
1. Probenahmen
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Trinkwasser für
chem. und mikrobiologische Prüfung,
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Oberflächenwasser, Sickerwasser,
Grundwasser (bis 40m Tiefe), Fließgewässer
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Abwasser, Wasser aus techn.-technolog.
Prozessen
2. Analytische Untersuchung
und Bewertung von
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Trinkwasser (chemisch
und mikrobiologisch)
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Grundwasser und Sickerwasser
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Oberflächengewässern
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Abwasser
(nach Abwasserverordnung
AbwV einschl. 1. - 5. VO zur Änderung der AbwV )
(nach Indirekteinleiterverordnung)
(entspr. behördlichen
Auflagen)
(und im Rahmen techn.-technolog.
Prozesse)
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Grund- und Oberflächenwässer
auf Beton- und Stahlaggressivität
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industriell genutzte Wässer
(Kühl- und Heizkreisläufe, techn.-technolog. Prozesse)
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Wasser aus Depositionssammlern
(Emissionsschutz)
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